28.10.11 –
Bei der Verlängerung geht es vor allem um Auskünfte, die Nachrichtendienste aus den Datenbanken von Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikation holen dürfen und sorgte dabei auch für eine Erweiterung der Auskunftspflicht für Staatsschutzbehörden.
Siehe dazu einen Beitrag bei Heise
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