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17.03.23 –
Zur Wahlrechtsreform, die heute vom Bundestag beschlossen wurde, erklärt Marlene Schönberger, grüne Bundestagsabgeordnete aus Niederbayern:
"Die Reform des Wahlrechts war lange überfällig. Wir als Ampel haben sie nun beschlossen. Damit beenden wir das jahrelange Ringen um die Wahlrechtsreform und geben dem Parlament die Kraft, sich selbst zu begrenzen. In den letzten Jahren ist der Bundestag immer weiter angewachsen, weil sich die Parteienlandschaft verändert. Das steigert nicht nur die Kosten, sondern gefährdet auch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit dieser demokratischen Herzkammer. Es ist deshalb eine Frage der Reformfähigkeit und der Glaubwürdigkeit von Politik, dass wir nun diese Reform vornehmen."
Der Bundestag wird künftig eine Regelgröße von 630 Sitzen haben und somit über 100 Abgeordnete weniger als bisher. Gleichzeitig werden die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Die 299 Wahlkreise bleiben wie bisher erhalten. "Damit setzen wir den Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent um", so Schönberger.
Wir Grüne haben in den vergangenen Wochen viele Gespräche auch mit den anderen demokratischen Fraktionen geführt und Änderungen am ursprünglichen Reformvorschlag vorgenommen", berichtet Schönberger. Die Reform habe ein gerechtes Wahlrecht zum Ziel. "Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Fraktionsstärke aller Parteien, also auch auf uns selbst. Dass es nun gelungen ist, das Wahlrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen und den Bundestag zu begrenzen, ist ein wirklich wichtiges Signal."
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