
24.11.11 –
Der Chaos Computer Club hat ihn aufgedeckt: den Staatstrojaner. Da er aus dem Freistaat stammte, erhielt er bald den Namen "Bayerntrojaner". Mit dieser Überwachungssoftware soll eine Telekommunikationsüberwachung am Computer - also z.B. das Abhören von Internet-Telefonaten - möglich werden. Allerdings entspricht die Software offensichtlich nicht den verfassungsrechtlichen Bestimmungen. Das Fachgespräch "0'zapft is" beschäftigt sich mit den Gefahren für die Grundrechte der BürgerInnen und das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit.
Der Einsatz von Computer-Trojanern, den das Landgericht Landshut im Januar 2011 für rechtswidrig erklärt hat, war kein Einzelfall: Wie mehrere Anfragen der Grünen Landtagsfraktion ergeben haben, wurde die Überwachungssoftware seit 2009 in 22 Fällen durch das LKA und in drei Fällen durch das Landesamt für Verfassungsschutz eingesetzt. Weitere vier Fälle kommen hinzu, in denen Bayern für außerbayerische Dienststellen Amtshilfe geleistet hat. In fünf dieser Verfahren wurden durch die Software "Screenshots", zum Teil bis zu ca. 30.000 Mal, angefertigt.
Nachdem der Chaos Computer Club die Software analysiert und insbesondere deren umfangreiche Nachladefunktion kritisiert hatte, stellte die Staatsregierung den Einsatz der Software vorrübergehende ein und übergab sie zur Prüfung an den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz, dem für diese Analyse der Quellcode der Software allerdings nicht zur Verfügung steht.
Wir diskutieren mit folgenden Experten, in welchem verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnis der Einsatz dieser Ermittlungsmaßnahme stattfindet und welche Gefahren für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger mit Ihrem Einsatz einhergehen.
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