20.10.11 –
Wer noch etwas zum Lesen will, findet hier etwas.
Ein interessanter Gedanke wird hier erwähnt. Ist der Einsatz überhaupt notwendig und zulässig, wenn Gespräche auch mit geringeren Mitteln abgehört werden können?
"Der Jurist Thomas Stadler wies kürzlich auf die Nutzungsbedingungen des Internet-Telefondienstes Skype hin. Dort zeigt sich das Unternehmen unter der Überschrift "4. UNSERE OFFENLEGUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN" gegenüber den Behörden ausgesprochen kooperationsbereit. Ihre Kollegen in den Strafverfolgungsbehörden Österreichs machen von dieser Möglichkeit offenbar Gebrauch. Thomas Stadler stellt fest:
Sollte dies tatsächlich möglich sein, wäre eine Quellen-TKÜ in jedem Fall unzulässig, weil ein Abgreifen von Gesprächsinhalten direkt bei Skype das mildere Mittel darstellt und die Quellen-TKÜ damit unverhältnismäßig wäre.
Thomas Stadler"
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