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Bündnis 90 / Die Grünen Kreisverband Landshut – Stadt
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Steuerlicher Hinweis
Beiträge und Spenden an Bündnis 90 / Die Grünen können nach § 34g EStG bis zu 1.650 € zur Hälfte von der zu zahlenden Lohn- oder Einkommensteuer direkt abgezogen werden.
Darüber hinaus gehende Beträge können bis zu weiteren 1.650 € als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EStG geltend gemacht werden.
Diese Beträge verdoppeln sich bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten.
Spenden von mehr als 10.000 € müssen wir mit Namen und Anschrift des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlichen.
Wie gewohnt am 4. Donnerstag im Monat gibt es den Stammtisch im Rieblwirt. Auf einen spannenden Austausch und gemütlichen Abend!
MehrInteressante Informationen und Gespräche zur Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 mit den Kandidat*innen und Grünen Mitgliedern und Mandatsträger*innen
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