Bürgerentscheide 2004 - Nichtamtliche Zwischenergebnisse

Stand: Sonntag, 13. Juni 2004, 21.45 Uhr , 69 von 69 Wahlbezirken

 

Wähler/Wahlbeteiligte

Stimberechtigt

46.521

Wähler

18.736

Wahlbet. in %

40,27

 

Bürgerbegehren/Ratsbegehren

 

Ratsbegehren

Bürgerbegehren

Ja

9.157

8.499

Nein

6.112

5.326

Gültig

15.269

13.825

Ungültig

3.467

4.911

% ja

19,68

18,27

 

Stichfrage

 

Ratsbegehren

Bürgerbegehren

Ungültig

Gültig

Stichfrage absolut

8.090

8.753

1.893

16.843

Stichfrage %

48,03

51,97

Ungültig

Gültig

 

Zum Wahlverfahren und den Inhalten der Begehren bzw. der Stichfrage führte die LZ am 11. Juni aus:

 

Landshut. Neben der Europawahl geben die Bürger der Stadt Landshut am Sonntag, 13. Juni, ihre Stimme bei den Bürgerentscheiden über den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Ellermühle ab. Dabei könnte es zu einem etwas ungewohnten Prozedere kommen: Auf ein und dem selben Zettel stimmen die Landshuter nämlich nicht nur getrennt über beide Bürgerentscheide ab, sondern können ihre Stimme auch noch in einer Art Stichwahl abgeben. Die wird dann notwendig, wenn bei beiden Entscheide das 15-Prozent-Quorum erreicht worden sein sollte und sich die damit verabschiedeten Entscheide letztlich widersprechen.

Die Frage, ob der Verkehrslandeplatz Landshut-Ellermühle ausgebaut werden soll oder nicht, stellt sich deshalb, weil ab 1. Januar 2005 für den gewerblichen Flugverkehr neue Regeln für das Starten und Landen auf Verkehrslandeplätzen gelten. Etwa 46 600 wahlberechtigte Landshuterinnen und Landshuter haben am 13. Juni über zwei Bürgerentscheide zu entscheiden, wie es am Verkehrslandeplatz weitergeht.

Das Ratsbegehren zielt darauf ab, die derzeitigen An- und Abflugmöglichkeiten, also den Bestand, aufrechtzuerhalten, wofür ein Mindestausbau erforderlich ist. Das heißt: Eine Verlängerung der Start- und Landebahn von 900 auf 1320 Meter und eine Verbreiterung von 20 auf 23 Meter. Das Ratsbegehren (Bürgerentscheid 1) ist mit der Mehrheit des Stadtrats auf den Weg gebracht worden. Der Wortlaut heißt: *Sind Sie dafür, dass die Stadt Landshut beim Verkehrslandeplatz Ellermühle nur diejenigen Maßnahmen ausführt, die zur Aufrechterhaltung der bisherigen gewerbsmäßigen Nutzung erforderlich sind, und zwar Verlängerung und Verbreiterung der Start- und Landebahn auf 1320 bzw. 23 Meter?"

Neben dem Ratsbegehren steht der Bürgerentscheid 2, das Bürgerbegehren, eine Initiative von Landshuter Bürgern, zur Abstimmung. Dieser zielt darauf ab, keinen Ausbau des Verkehrslandeplatzes vorzunehmen. Die Fragestellung im Wortlaut: *Sind Sie dafür, dass die Stadt Landshut das Vorhaben, den Verkehrslandeplatz Landshut-Ellermühle zu erweitern und zu vergrößern, aufgibt?"

Die beiden Bürgerentscheide sind unabhängig voneinander zu betrachten und werden auch getrennt ausgezählt. Das Ratsbegehren und das Bürgerbegehren werden jeweils mit Ja oder Nein beantwortet. Das bedeutet also: Der Wähler hat für jeden Bürgerentscheid und für die Stichfrage jeweils eine Stimme.

Ob und welches der beiden Bürgerentscheide zum Tragen kommt, hängt davon ab, ob das Quorum - 15 Prozent der Stimmberechtigten - erreicht wird. 15 Prozent sind in der Stadt Landshut rund 7000 Wähler. Der Bürgerentscheid ist angenommen, wenn mehrheitlich mit *Ja" gestimmt wird, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Werden z.B. auf diese Weise beide Begehren angenommen, dann entscheidet nicht etwa die höhere Anzahl der Ja-Stimmen. Es muss eine Stichfrage entscheiden. Bei dieser Stichfrage muss sich der Wähler für einen der beiden Bürgerentscheide entscheiden. Hier ist die einfache Mehrheit entscheidend.

Bei den Bürgerentscheiden gibt es ähnliche Wahlregularien wie bei der Europawahl. Die Wahlberechtigten haben bereits eine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten. Hier sind alle wichtigen Informationen, auch das Abstimmungslokal, enthalten. Mit dieser Benachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, beim Wahlamt der Stadt Landshut, Neustadt 506 (Erdgeschoss) bis Freitag, 11. Juni, 18 Uhr einen Abstimmungsschein zu beantragen. Damit kann man an der Abstimmung in einem beliebigen Wahllokal der Stadt Landshut oder per Briefwahl teilnehmen. Die Briefwahlunterlagen für die Bürgerentscheide bestehen aus Abstimmungsschein, Merkblatt, Stimmzettel, einem rosafarbenen Abstimmungsumschlag und einem hellroten Abstimmungsbriefumschlag.